RKEG-Leitfaden - Einfach erklärt Teil 4: Physischer Schutz
RKEG-Leitfaden: Physischer Schutz (Z 2)
Ziel und Grundlagen
Kritische Einrichtungen haben geeignete und verhältnismäßige Resilienzmaßnahmen zu treffen, um die physische Infrastruktur zur Erbringung ihrer wesentlichen Dienste gegenüber natürlichen Gefahren und menschengemachten Bedrohungen (z. B. Sabotage, Terrorismus, Diebstahl, hybride Bedrohungen) zu schützen und deren Funktionsfähigkeit aufrechtzuerhalten.
Bei der Planung von Resilienzmaßnahmen sind spezifische Bedrohungsszenarien zu berücksichtigen. Besonders relevant sind:
- Hybride Bedrohungen durch ausländische Akteure (z. B. Sabotage, Spionage, Aufklärung).
- Terrorismus und gewaltbereiter Extremismus, kriminelle Handlungen, militärische Angriffe oder Insider-Bedrohungen.
- Enge öffentlich-private Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden (z. B. BMI, DSN) zur Entwicklung eines gemeinsamen Lagebildes.
Die Resilienzmaßnahmen der physischen Sicherheit sollen darauf ausgerichtet sein, Angriffe präventiv zu verhindern, sicherheitsrelevante Ereignisse frühzeitig zu erkennen, deren Fortschreiten zu verzögern oder zu verhindern, eine wirksame Reaktion zu ermöglichen und die Auswirkungen von Vorfällen zu minimieren.
Schwerpunkte des physischen Schutzes
1. Bauliche und mechanische Maßnahmen
Bauliche und mechanische Maßnahmen dienen der Herstellung und Aufrechterhaltung physischer Barrieren und Widerstände im Bereich von Liegenschaftsgrenzen, Gebäuden und geschützten Räumen. Sie definieren und markieren räumliche Abgrenzungen zwischen unterschiedlichen Sicherheitsbereichen und tragen durch physische Widerstandswerte zur Verzögerung von Angriffen bei.
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Perimeter und Freigelände:
Der Perimeter relevanter Liegenschaften soll eine klare, durchgehende Verteidigungslinie bilden und über seine gesamte Ausdehnung ein gleichwertiges Schutzniveau gewährleisten. Maßnahmen umfassen:- Strukturelle Härtung gegen typische Angriffsformen (z. B. Durchdringen, Übersteigen, Unterkriechen, Untergraben).
- Begrenzte Anzahl kontrollierbarer Kontrollpunkte für Fahrzeuge, Personal und Güter.
- Beschilderung und Beleuchtung zur Abschreckung und Verbesserung der Überwachung.
Besonderheit: Schutz vor Angriffen mit Fahrzeugen:
- Einschränkung direkter Fahrzeugzufahrtsrouten durch feste oder versenkbare Poller, natürliche Hindernisse oder Maßnahmen zur Geschwindigkeitskontrolle.
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Gebäude:
Zugangspunkte zu relevanten Gebäuden sowie geschützten Räumen und Zonen (z. B. Tore, Türen, Fenster) sollen durch geeignete mechanische Verschlüsse so abgesichert werden, dass möglichen Angriffen ein dem Risiko angemessener physischer Widerstand entgegengesetzt wird.- Sicherung unkonventioneller Zugangspunkte (z. B. Dachluken, Einstiegsschächte, Lüftungsöffnungen).
- Schutz vor Beschuss und Sprengwirkung für kritische Infrastruktur (z. B. durch einbruchhemmendes Glas, Sicherheitsfolien oder Sprengwirkungshemmung).
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Wertschutzschränke:
Wertschutzschränke dienen dem Schutz von physischen Informationswerten, Datenträgern oder sonstigen Werten vor unbefugtem Zugriff. Sie sollen so ausgeführt und gesichert sein, dass der mechanische Widerstand angemessen in Bezug zum Schutzbedarf der darin befindlichen Schutzgüter ist.- Verankerung von Schränken unter 1.000 kg zur Verhinderung von Entfernen oder Umkippen.
- Regelmäßiger Wechsel von Codes (z. B. bei Zahlenschlössern) und sichere Verwaltung von Schlüsseln und Berechtigungen.
2. Elektronische Maßnahmen
Elektronische Maßnahmen umfassen sicherheitstechnische Systeme zur Detektion, Überwachung, Alarmierung und Steuerung von Sicherheits- und Interventionsmaßnahmen.
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Einbruch- und Überfallmeldesysteme (EMA/ÜMA):
- Vorgelagerte Detektion außerhalb der Gebäudehülle (z. B. Perimeter- und Freigeländeüberwachung).
- Kopplung an EMA/ÜMA zur Integration in das Gesamtsystem.
- Schutz der Alarmübertragungswege gegen Erkennung und Manipulation (z. B. verdeckte Verlegung von Leitungen).
- Regelmäßige Funktionsprüfungen und Protokollierung aller Betriebsereignisse.
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Videoüberwachungssysteme:
- Schwerpunktmäßige Überwachung von kritischen Infrastrukturen, Annäherungs- und Zugangspunkten sowie relevanten Bewegungs- und Fluchtwegen.
- Szenariobasierte Auslegung unter Berücksichtigung von Zielobjekten, Bewegungsmustern und Umgebungsbedingungen.
- Sicherstellung der Bildqualität durch festgelegte Anforderungen an Pixeldichte und Erkennungsleistung.
- Regelmäßige Tests von Not- und Ersatzbeleuchtung sowie Wiedergabeprüfungen zur Identifizierbarkeit von Gesichtern und Handlungen.
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Zutrittskontrollsysteme (ZKA):
- Elektronische Steuerung von Zutrittsberechtigungen mit Authentizität und Nachvollziehbarkeit (Non-Repudiation).
- Zonale Sicherheitsstruktur mit klaren Zutrittsregeln für verschiedene Bereiche.
- Sabotageüberwachung aller sicherheitsrelevanten Anlagenteile.
- Notfallmaßnahmen für den Fall eines Ausfalls der Zutrittskontrollanlage (z. B. organisatorische Ersatzmaßnahmen).
3. Organisatorische und personelle Maßnahmen
Organisatorische und personelle Maßnahmen ergänzen bauliche und technische Vorkehrungen und bilden gemeinsam mit diesen ein wirksames Schutzkonzept.
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Steuerung von Zutritt und physischem Zugriff:
- Zonale Sicherheitsstruktur mit klaren Regeln für den Zutritt zu verschiedenen Bereichen (z. B. öffentliche Zone, Arbeitszone, Hochsicherheitszone).
- Protokollierung aller Zutritte mit Schutz der Protokolldaten entsprechend dem Risiko.
- Kontrolle von Besuchern durch Portierdienst oder Empfang mit Registrierung und Ausgabe von temporären Ausweisen.
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Verwaltung von Schlüsseln, Zutrittskontrollmedien und Identifikationsmitteln:
- Zentrales Schließ- und Berechtigungsverzeichnis mit nachvollziehbarer Zuordnung von Schlüsseln und Berechtigungen.
- Verbindliche Maßnahmen bei Verlust, Missbrauch oder Verdacht einer Kompromittierung (z. B. Sperrung, Entziehung, Neukodierung).
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Schutz sensibler Informationswerte:
- Need-to-know-Prinzip für den Zugang zu sensiblen Informationen.
- Verschlüsselung von digitalen und physischen Dokumenten.
4. Maßnahmen im Umgang mit Bedrohungen durch unbemannte Systeme
- Detektion und Abwehr:
- Detektionssysteme für unbemannte Luftfahrzeuge (z. B. Radar, Akustiksensoren).
- Störsender zur Unterbrechung der Steuerung von Drohnen in Sperrgebieten.
- Schutz vor Cyberangriffen:
- Isolierte Netzwerke für kritische Steuerungssysteme.
5. Gesamtkonzept
Ein integriertes Schutzkonzept umfasst die Kombination aus technischen, organisatorischen und personellen Maßnahmen zur Verhinderung, Erkennung, Verzögerung, Reaktion und Wiederaufnahme. Dabei ist sicherzustellen, dass die Zeit zur Durchführung eines Angriffs größer ist als die Reaktionszeit des Schutzsystems (Detektion, Verifikation, Alarmierung, Intervention).
Die Dokumentation des Schutzkonzepts muss nachvollziehbar und risikobezogen sein, um eine behördliche Überprüfung zu ermöglichen.
Abschließende Vorgaben
Für die Umsetzung des Leitfadens Z 2 wird darauf hingewiesen, dass sämtliche Anforderungen auf den wesentlichen Dienst der kritischen Einrichtung bezogen sind. Die Grundsätze der Geeignetheit und Verhältnismäßigkeit sowie die Konformitätsvermutung (einschließlich Begründung bei Abweichungen) sind zu beachten. Übungen sind ein wesentliches Mittel, um die Wirksamkeit der Maßnahmen zu überprüfen. Die Zusammenarbeit mit Behörden und Einsatzorganisationen soll sichergestellt und in Übungen einbezogen werden.